Gotha, an einem sonnigen Dienstag: Man genießt den Tag, geht gemütlich einkaufen und unterhält sich auf dem Rückweg entspannt mit einer älteren Dame auf dem Bürgersteig. Ein ganz normaler Alltagsmoment – bis er von einem schnellen, lautlosen Gefährt jäh unterbrochen wird. Eine junge Frau braust mit ihrem E-Scooter auf dem Fußgängerweg heran, hält abrupt an und zeigt keinerlei Einsicht.
Als ich sie freundlich darauf hinwies, dass E-Scooter nach den geltenden Verkehrsregeln auf die Straße und nicht auf den Gehweg gehören, schlug mir statt Einsicht nur Frechheit entgegen. Die Fahrerin beharrte ernsthaft darauf, im Recht zu sein, und meinte, wir Fußgänger hätten ihr gefälligst Platz zu machen.
Keine Einsicht trotz kostenloser Nachhilfe im Verkehrsrecht
Man fasst es kaum: Da gibt man jemandem einen höflichen und kostenlosen Hinweis auf die Rechtslage – denn wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte sich schließlich vorher über die Regeln informieren – und erntet dafür nur Arroganz.
Leider war dieser Vorfall am Dienstag kein Einzelfall. Nur wenig später, als ich nochmals kurz unterwegs war, brauste direkt die nächste junge Scooter-Fahrerin auf dem Bürgersteig an mir vorbei. Viel zu schnell, rücksichtslos und ohne Rücksicht auf Passanten. In Gotha – und sicherlich auch in vielen anderen Städten – scheint sich eine gefährliche Unart breitzumachen: Der Gehweg wird zum Spielplatz für E-Scooter umfunktioniert.
Klartext: Wo E-Scooter hingehören – und wo nicht!
Es braucht keine Wissenschaft, sondern einfach nur einen Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO):
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Auf die Straße oder den Radweg: E-Scooter gehören auf die Fahrbahn bzw. ausgewiesene Radwege. Der Bürgersteig ist exklusiv für Fußgänger da!
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Absolutes Tabu in Parkanlagen: Weder im historischen Gothaer Schlosspark noch in anderen Grünanlagen haben E-Scooter etwas zu suchen. Parks sind Erholungsräume für Spaziergänger.
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Kein Müll auf Gehwegen: Auch das Thema Parken gerät völlig außer Kontrolle. E-Scooter gehören an den Straßenrand oder direkt an Hauswände gestellt, sodass Rollstühle, Kinderwagen und Fußgänger problemlos passieren können. Wenn der E-Schrott mitten auf dem Weg stehen bleibt, gehört er schlichtweg kostenpflichtig eingesammelt!
Wo bleibt die Kontrolle durch Polizei und Ordnungsamt?
In Film und Fernsehen sieht man regelmäßig Streifenwagen, die im Stadtgebiet Präsenz zeigen und nach dem Rechten sehen. Im echten Alltag ist diese Kontrolle leider viel zu oft Mangelware. Wenn Gesetze zwar existieren, aber weder kontrolliert noch geahndet werden, breitet sich die Rücksichtslosigkeit immer weiter aus.
Es wird höchste Zeit, dass Ordnungsamt und Polizei in den Städten durchgreifen, Präsenz auf den Fußgängerzonen zeigen und Bußgelder für Gehweg-Fahrer verhängen. Die Sicherheit von Älteren, Kindern und allen Fußgängern muss endlich wieder Vorrang haben!
Wie siehst du das? Hast du in deiner Stadt ähnliche Erfahrungen mit E-Scootern gemacht? Schreib es gerne in die Kommentare!
Konkreter Lösungsvorschlag: Nachweis-Pflicht vor der Anmeldung!
Warum eigentlich immer nur im Nachhinein meckern, wenn man das Problem ganz einfach an der Wurzel packen könnte?
Für fast jedes motorisierte Fahrzeug im Straßenverkehr gilt eine Nachweispflicht: Wer Mofa, Auto, Traktor oder Bus fahren will, muss zur Fahrschule und seine Kenntnisse nachweisen. Warum gilt das ausgerechnet für E-Scooter nicht?
Mein Vorschlag für eine kostengünstige und wirksame Vorbeugung: Wer sich einen E-Scooter kauft und ein Versicherungskennzeichen beantragt, muss künftig einen Nachweis vorlegen – zum Beispiel über eine kurze, verpflichtende Schulung in einer Fahrschule (1-2 Unterrichtseinheiten zu den Grundregeln im Straßenverkehr).
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Keine Bestätigung der Fahrschule? Kein Nummernschild!
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Kein Nummernschild? Keine Fahrt!
Das wäre eine einfache, bürokratiearme Hürde, die verhindert, dass sich Leute einfach ein Gerät kaufen, anmelden und ohne Sinn und Verstand wie Geisteskranke über Gehwege und durch Fußgängerzonen brausen. Wer am motorisierten Verkehr teilnimmt, muss beweisen, dass er die Grundregeln verstanden hat!


